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   BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20   

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BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20 (https://dejure.org/2021,2229)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2021 - 9 AZR 176/20 (https://dejure.org/2021,2229)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 9 AZR 176/20 (https://dejure.org/2021,2229)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, §§ ... 1, 3 Abs. 1 BUrlG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 oder Satz 4 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BUrlG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beibehaltung des Zusatzurlaubs für unregelmäßige Schichtplanarbeit nach der Überleitung des BMT-G-O auf den TV-N Sachsen; Kumulation der Zusatzurlaube für unregelmäßige Schichtplanarbeit und für ständigen Einsatz im Fahrdienst; Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Zusatzurlaub nach § 19 Abs 2 Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen - Mitwirkungsobliegenheiten tariflicher Zusatzurlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beibehaltung des Zusatzurlaubs für unregelmäßige Schichtplanarbeit nach der Überleitung des BMT-G-O auf den TV-N Sachsen; Kumulation der Zusatzurlaube für unregelmäßige Schichtplanarbeit und für ständigen Einsatz im Fahrdienst; Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers ...

  • rechtsportal.de

    Beibehaltung des Zusatzurlaubs für unregelmäßige Schichtplanarbeit nach der Überleitung des BMT-G-O auf den TV-N Sachsen; Kumulation der Zusatzurlaube für unregelmäßige Schichtplanarbeit und für ständigen Einsatz im Fahrdienst; Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers ...

  • datenbank.nwb.de

    Zusatzurlaub nach § 19 Abs 2 Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen - Mitwirkungsobliegenheiten tariflicher Zusatzurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflicher Zusatzurlaub im sächsischen Nahverkehr - und die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um den Zusatzurlaub - und die Elementenfeststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 224
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20
    Es ist insoweit von einem Gleichlauf des tariflichen Zusatzurlaubs mit dem gesetzlichen Mindesturlaub auszugehen, weil die Tarifvertragsparteien die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers, die dieser bei der Festlegung des Urlaubs zu beachten hat, im Vergleich mit der gesetzlichen Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BUrlG nicht abweichend geregelt haben (ständige Rechtsprechung seit BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 36; zuletzt etwa 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - Rn. 12 und - 9 AZR 364/19 - Rn. 32) .
  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

    Auszug aus BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20
    Es ist insoweit von einem Gleichlauf des tariflichen Zusatzurlaubs mit dem gesetzlichen Mindesturlaub auszugehen, weil die Tarifvertragsparteien die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers, die dieser bei der Festlegung des Urlaubs zu beachten hat, im Vergleich mit der gesetzlichen Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BUrlG nicht abweichend geregelt haben (ständige Rechtsprechung seit BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 36; zuletzt etwa 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - Rn. 12 und - 9 AZR 364/19 - Rn. 32) .
  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 113/19

    Urlaubsabgeltung - Befristung des Urlaubs nach § 15 MTV Banken

    Auszug aus BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20
    Es ist insoweit von einem Gleichlauf des tariflichen Zusatzurlaubs mit dem gesetzlichen Mindesturlaub auszugehen, weil die Tarifvertragsparteien die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers, die dieser bei der Festlegung des Urlaubs zu beachten hat, im Vergleich mit der gesetzlichen Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BUrlG nicht abweichend geregelt haben (ständige Rechtsprechung seit BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 36; zuletzt etwa 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - Rn. 12 und - 9 AZR 364/19 - Rn. 32) .
  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Auszug aus BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20
    aa) Nach der ständiger Rechtsprechung des Senats (seit BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 21 ff., BAGE 165, 376; vgl. etwa 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 12 ff.; zuletzt 29. September 2020 - 9 AZR 266/20 (A) - Rn. 19 f.) erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG) , wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Auszug aus BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20
    auf die Gewährung von Zusatzurlaub aus einem in der Vergangenheit liegenden Urlaubsjahr gerichtet ist, umfasst - über den Wortlaut des Klageantrags hinaus - nicht nur den Ersatzurlaub als Schadenersatz für verfallenen Urlaub, sondern auch den ursprünglichen Urlaub als Ausfluss des primären Urlaubsanspruchs (vgl. zum Erholungsurlaub BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 10) .
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20
    aa) Nach der ständiger Rechtsprechung des Senats (seit BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 21 ff., BAGE 165, 376; vgl. etwa 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 12 ff.; zuletzt 29. September 2020 - 9 AZR 266/20 (A) - Rn. 19 f.) erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG) , wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20
    Der Kläger hat sein Klagebegehren zulässigerweise auf den Umfang des jährlichen Zusatzurlaubs beschränkt (sog. Elementenfeststellungsklage, vgl. hierzu BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 54/19 - Rn. 12) , ohne dass dem Feststellungsbegehren der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage (vgl. hierzu BAG 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 13) entgegensteht (vgl. im Einzelnen BAG 10. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 30) .
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20
    Dies ergibt die Auslegung der maßgebenden Tarifvorschriften (vgl. zu den für Tarifverträge maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 17) .
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten

    Auszug aus BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20
    aa) Nach der ständiger Rechtsprechung des Senats (seit BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 21 ff., BAGE 165, 376; vgl. etwa 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 12 ff.; zuletzt 29. September 2020 - 9 AZR 266/20 (A) - Rn. 19 f.) erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG) , wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Auszug aus BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20
    Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse Dritter, die an den Tarifvertragsverhandlungen nicht beteiligt waren, kann der Wille der Tarifvertragsparteien im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur ausnahmsweise dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 22, BAGE 150, 184) .
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 54/19

    Urlaub - Elementenfeststellungsklage mit Vergangenheitsbezug

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 852/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 11.19

    Prämienberechtigung einer GmbH & Co. KG

  • LAG Sachsen, 28.01.2020 - 3 Sa 208/19

    Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags Zusatzurlaub für ständige

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 857/21

    COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher

    Die Klage ist als sog. Elementenfeststellungsklage zulässig (vgl. BAG 16.02.2021 - 9 AZR 176/20, ZTR 2021, 467; 03.12.2019 - 9 AZR 54/19, NZA 2020, 541).
  • LAG Thüringen, 28.04.2022 - 2 Sa 33/19

    Überstundenvergütung - Urlaubsabgeltung

    Die Erfüllung der hieraus in richtlinienkonformer Auslegung abgeleiteten Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers ist grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen des urlaubsrechtsrechtlichen Fristenregimes des § 7 Abs. 3 BUrlG (BAG 16. Februar 2021 - 9 AZR 176/20 - juris mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2021 - 2 Sa 394/20

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

    Der Arbeitgeber kann deshalb das uneingeschränkte Kumulieren von Urlaubsansprüchen aus mehreren Jahren dadurch vermeiden, dass er seine Mitwirkungsobliegenheiten für den Urlaub aus zurückliegenden Urlaubsjahren im aktuellen Urlaubsjahr nachholt ( st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 16. Februar 2021 - 9 AZR 176/20 - Rn. 33 - 36 ).
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